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WENDLAND

Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH

Dipl. Finanzwirt Holger Wendland
Steuerberater

Wiesenstr. 52a
50374 Erftstadt-Kierdorf

Tel.: 02235/691994
Fax: 02235/691998

holger.wendland@datevnet.de

Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland

Wiesenstraße 52a
50374 Erftstadt
Tel.: 02235/691994
Fax: 02235/691998

E-Mail: holger.wendland@datevnet.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist DE213791343.

Holger Wendland führt die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“. Diese Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Steuerberaterkammer Köln, Gereonstraße 34 – 36, 50670 Köln.

WENDLAND Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH

vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Gesellschaftergeschäftsführer
Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Holger Wendland
Wiesenstraße 52a
50374 Erftstadt
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Fax: 02235/691998

Handelsregistereintrag

Die WENDLAND Steuerberatungsgesellschaft mbH ist eingetragen beim AG Köln HRB 50702.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist DE226999535.

Verantwortlich für den Inhalt: Holger Wendland, Anschrift: siehe oben

Steuerberater Holger Wendland gehört der Steuerberaterkammer Köln, Gereonstraße 34 – 36, 50670 Köln an, die auch zuständige Aufsichtsbehörde ist.

Holger Wendland führt die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“. Diese Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Steuerberaterkammer Köln, Gereonstraße 34 – 36, 50670 Köln.

Berufsbezeichnungen

WENDLAND Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH führt die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland mit Urkunde vom 28.05.2003 verliehen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Steuerberaterkammer Köln, Gereonstraße 34 – 36, 50670 Köln.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater und Steuerberaterinnen

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Kammer eingesehen werden:

Berufshaftpflichtversicherung

Informationspflichten zur Online-Streitbeilegung nach der ODR-Verordnung

Seit dem 9. Januar 2016 gelten aufgrund der sogenannten ODR-Verordnung (EU-Verordnung 524/2013) neue Informationspflichten für Betreiber von Internetseiten, von denen unter Umständen auch Steuerberater betroffen sein können.

Die ODR-Verordnung regelt die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Hierfür hat die Europäische Union seit dem 15. Februar 2016 unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungs-Plattform („OS-Plattform“) bereitgestellt, zu der Anbieter von Online-Dienstleistungsverträgen gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung unter Angabe der eigenen E-Mail-Adresse auf ihrer Homepage verlinken müssen.

Steuerberatungsverträge mit Verbrauchern sind Dienstleistungsverträge im Sinne der Verordnung. Hinweispflichtig sind somit Steuerberater, die – zumindest auch – Online-Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern eingehen. Die Definition des Online-Dienstleistungsvertrages ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1e ODR-Verordnung. Danach ist ein

„Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag ein Kauf- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Unternehmer oder der Vermittler des Unternehmers Waren oder Dienstleistungen über eine Webseite oder auf anderem elektronischen Weg angeboten hat und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Webseite oder auf anderem elektronischen Weg bestellt hat.“

Erfasst werden somit nicht nur Online-Dienstleistungsverträge, die über die Internetseite der Kanzlei angebahnt werden, sondern auch Dienstleistungsverträge, die „auf einem anderen elektronischen Weg“ angeboten werden. Art. 4 Abs. 1g ODR-Verordnung definiert „elektronischer Weg“ als ein „elektronisches Verfahren zur Verarbeitung (einschließlich digitaler Kompression) und Speicherung von Daten, die vollständig über Kabel, Funk oder auf optischem oder anderem elektromagnetischem Weg gesendet, übermittelt oder empfangen werden“. Hierzu gehört somit nicht nur ein entsprechendes Angebot an Verbraucher über die Internetseite der Kanzlei, sondern zum Beispiel auch ein Vertragsschluss per E-Mail.

Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

I. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Nach der EU-Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen außergerichtliche Streitbeilegungsstellen flächendeckend zur Verfügung stehen. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254), das die EU-Richtlinie umsetzt, regelt neben Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens insbesondere die gesetzlichen Mindestanforderungen, die eine Verbraucherschlichtungsstelle erfüllen muss.

Die Steuerberaterkammern führen Vermittlungsverfahren zwischen Steuerberatern und Mandanten seit Jahrzehnten sehr erfolgreich durch. Die bei der Kammervermittlung tätigen Schlichter gewährleisten aufgrund ihres Fachwissens und ihrer beruflichen Erfahrungen eine besonders kompetente und effektive Schlichtung. Die Vermittlung durch die Steuerberaterkammer ist für Steuerberater und Mandanten kostenfrei. Darüber hinaus besteht für Steuerberater – auch nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – keine Verpflichtung, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Teilnahme hieran ist für den Steuerberater stets freiwillig.

II. Neue Informationspflichten für Steuerberater

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz schafft auch für Steuerberater neue Informationspflichten, die ab dem 1. Februar 2017 gelten.

1. Allgemeine Informationspflicht (§ 36 VSBG)

a) Unternehmer und damit auch Steuerberater, die eine Website unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, müssen Verbraucher darüber informieren, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Eine gesetzliche oder berufsrechtliche Teilnahmepflicht besteht für Steuerberater nicht.

Wir erklären daher, dass wir nicht verpflichtet sind und nicht bereit sind an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und werden zukünftig auch nicht an derartigen Verfahren teilnehmen.

Wir werden im Zweifelsfall jedoch jeder Zeit an einer Vermittlung Vermittlung der Steuerberaterkammer nach § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG teilnehmen.

Wir weisen darauf hin, dass diese Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG nicht für Unternehmer, die am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben, gilt. Maßgeblich ist insoweit die Kopfzahl an Beschäftigten.

Haftpflichtversicherer

HDI Gerling
Firmen und Privat Versicherung AG
Postfach 10 24 64
50646 Köln
www.hdi-gerling.de

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